Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allgemeiner Teil Das Schuldrecht ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil des Schuldrechts finden sich Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse aus dem Besonderen Teil gelten.…
Specifikacia Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Das Schuldrecht ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil des Schuldrechts finden sich Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse aus dem Besonderen Teil gelten. Wie in allen Gesetzen gilt auch hier der Grundsatz: Allgemeines vor Speziellem.
Im zweiten Teil des Schuldrechts hat der Gesetzgeber die einzelnen Schuldverhältnisse geregelt.